
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Markenhinweis und Vertragspartner
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Konzepte und Angebote von Q PRODUCTIONS.
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Q PRODUCTIONS ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine geschützte Marke der:
CAEI Consulting & Agency for Educational Institutions Limited
Coliemore House, 1 Coliemore Road, Dalkey, Co. Dublin, A96 A8D5, Ireland
E-Mail: info@caei-group.com | Director: Ines Schmidt
Registereintrag: Companies Registration Office (CRO) Dublin, Irland | Registernummer: 817926
(nachfolgend einheitlich „Agentur“ genannt). -
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Leistungsgegenstand und weltweiter Aktionsradius
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Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Planung, Organisation, Betreuung und das Management von weltweiten Veranstaltungen und Events.
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Aufgrund des weltweiten Aktionsradius ist der Kunde verpflichtet, länderspezifische Einreisebestimmungen, Visa-Vorschriften, Zollbestimmungen und gesundheitliche Voraussetzungen (z. B. Impfungen) für sich und seine Teilnehmer in eigener Regie und auf eigene Kosten zu prüfen und zu erfüllen.
§ 3 Verträge mit Dritten und Ausschluss der Vermittlungshaftung
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Die Agentur agiert bei der Buchung von Fremdleistungen (z. B. Locations, Caterer, Künstler, Transportunternehmen, Technikdienstleister) primär als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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Haftungsausschluss für Subunternehmer/Fremddienstleister: Die Agentur haftet nicht für Pflichtverletzungen, Leistungsverzögerungen, Schlechtleistungen, Mängel oder den vollständigen Ausfall von Dienstleistungen dieser Drittanbieter (Subunternehmer). Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die aus dem Verhalten oder den Leistungen dieser Dritten resultieren. Der Kunde muss sich direkt an den jeweiligen Leistungserbringer halten.
§ 4 Umfassender Haftungsausschluss und Risikoverteilung
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Allgemeine Haftungsbegrenzung: Die Agentur haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
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Ausschluss bei Höherer Gewalt und Elementarschäden: Die Agentur haftet unter keinen Umständen für Schäden, Verzögerungen, Programmänderungen oder den Ausfall des Events, die durch Naturkatastrophen, Unwetter (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung), Feuer, Wasserschäden, Erdbeben oder sonstige unvorhersehbare Elementarereignisse verursacht werden.
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Ausschluss bei Terror, Gewalt und Streik: Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden oder Absagen, die durch Terrorakte, Terrorwarnungen, Krieg, innere Unruhen, politische Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder Epidemien/Pandemien ausgelöst werden.
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Unfälle und gesundheitliche Risiken: Die Teilnahme an den von der Agentur gemanagten Events erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und seiner Gäste. Die Agentur haftet nicht für Unfälle, Verletzungen, Erkrankungen oder gesundheitliche Folgeschäden der Teilnehmer während der Veranstaltung, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit der Agentur direkt verursacht.
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Mitwirkungspflicht und Versicherung des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung sowie ggf. eine Event-Ausfallversicherung abzuschließen, die die oben genannten Risiken abdeckt. Die Agentur kann den Nachweis dieser Versicherungen vor Veranstaltungsbeginn verlangen.
§ 5 Absage und Verschiebung (Force Majeure)
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Wird die Durchführung der weltweiten Veranstaltung durch ein Ereignis höherer Gewalt (§ 4 Abs. 2 und 3) unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
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Im Falle einer solchen Absage hat die Agentur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Planungsleistungen. Bereits an Fremddienstleister gezahlte, nicht rückerstattbare Anzahlungen sind vom Kunden vollumfänglich zu tragen.
§ 6 Vergütung und internationale Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) bzw. der im Einzelvertrag vereinbarten Währung, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
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Aufgrund der weltweiten Planung und den damit verbundenen, oft nicht erstattungsfähigen Vorauszahlungen an internationale Dienstleister (z. B. Hotels, Airlines, Locations), gelten – sofern im Einzelvertrag nicht explizit anders geregelt – folgende Anzahlungs-Staffeln:
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30 % des vereinbarten Gesamthonorars direkt bei Vertragsschluss / Auftragserteilung.
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40 % des vereinbarten Gesamthonorars bis spätestens 90 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn.
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30 % (Restbetrag) des vereinbarten Gesamthonorars zzgl. eventueller Zusatzleistungen nach Rechnungsstellung direkt nach Durchführung des Events.
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Rechnungen der Agentur sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung und Planung vorübergehend einzustellen oder nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Stornierung und Kündigung durch den Kunden
Tritt der Kunde ohne Verschulden der Agentur vom Vertrag oder einzelnen Event-Teilen zurück oder sagt er die Veranstaltung ab, steht der Agentur ein Anspruch auf Ersatz der bereits entstandenen Aufwendungen, der bereits erbrachten Planungsleistung sowie des entgangenen Gewinns zu. Die Stornierungskosten des Agenturhonorars staffeln sich wie folgt:
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Bei einer Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars.
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Bei einer Stornierung von 89 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des vereinbarten Gesamthonorars.
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Bei einer Stornierung von 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 85 % des vereinbarten Gesamthonorars.
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Bei weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt/Nichtdurchführung: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars.
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Erstattung von Fremdleistungen: Unabhängig von den obigen Stornosätzen für das Agenturhonorar hat der Kunde alle Kosten, Gebühren und Stornostrafen zu 100 % zu übernehmen, die der Agentur von internationalen Drittdienstleistern (z. B. Hotels, Fluggesellschaften, Visa-Agenturen, lokalen Partnern) für bereits getätigte oder verbindlich reservierte Buchungen in Rechnung gestellt werden und nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
§ 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Auf die Verträge zwischen dem Kunden und der Agentur findet das Recht der Republik Irland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern (B2C) bleibt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, sofern zwingende Verbraucherschutzrechte dies erfordern.
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Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der EU, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Gesellschaft in Dublin, Irland.
